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Scheinheiligkeit zum Advent

Alle Jahre wieder in den USA...
Jemand wird hingerichtet und die Nation ist gespalten. Die einen lehnen die Todesstrafe ab:"Warum töten Menschen Menschen, um Menschen zu zeigen, dass Töten falsch ist?" - Amnesty International;
die anderen begrüssen sie: "Ich bin für die Todesstrafe. Wer schreckliche Dinge getan hat, muss eine angemessene Strafe bekommen. So lernt er seine Lektion für das nächste Mal." - Britney Spears.

Naja, nun kommt es hin und wieder vor, dass auf dem elektrischen Stuhl ein Delinquent ein bisschen mehr ankokelt oder nach der Giftspritze etwas länger zuckt als es die staatlichen Normen vorsehen. Dann ist das Geschrei hüben wie drüben gross. Man will ja nunmal ein "zivilisierter" Todesstrafenbeführworter sein und nicht als Barbar abgestempelt werden. Da wird dann sogar mal der Giftcocktail in Frage gestellt, der nur noch bei Menschen verwendet werden darf, weil er als Methode zum Einschläfern von Tieren "wegen nachgewiesener Grausamkeit" nicht mehr genutzt werden darf.

Da lob ich mir doch den guten alten Scheiterhaufen der heiligen Inquisition. Da schrien und zuckten die Ketzer nur so, während sie einen wohligen Geruch verströmten der Appetit auf mehr machte und alle standen drumherum und jubelten. Ein Spass ohne Reue für die ganze Familie und nicht diese verbohrte, weichgespülte Falkengrütze der Amis.
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Kommentare (3)  Permalink

Kommentare

Klaus @ 17.12.2006 18:47 CET
Das muss jeder selbst wissen. Es gibt für beide Seiten Pro un Kontra. Die richtige Wahrheit zu finden ist schwer, dass muss jeder mit sich selbst ausmachen!
Gruß Klaus
ctv @ 17.12.2006 18:56 CET
Wer muss was selber wissen? Die Hingerichteten? Die Todesstrafe ist durch nichts zu rechtfertigen. Erst recht nicht, wenn man bedenkt dass immerwieder Unschuldige zu unrecht hingerichtet werden und das billigend in Kauf genommen wird.
Overkill @ 17.12.2006 20:27 CET
Da muss ich ctv Recht geben. Bei objektiver Betrachtung sprechen zu viele Argumente dagegen, finde ich.

- Der Abschreckungseffekt greift statistisch gesehen nicht.
- Das Risiko nicht wiedergutzumachender Fehler besteht.
- Rückt man von einer Resozialisierung ab, so bietet auch eine Inhaftierung bis zum Tode Schutz für die Bevölkerung.

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